Was ist die elektronische Patientenakte?
Von Ingrid Radtke ·
Gesetzlich Versicherte haben seit 2025 grundsätzlich eine elektronische Patientenakte, kurz ePA, sofern sie nicht widersprochen haben. In ihr können wichtige medizinische Unterlagen an einem Ort zusammengeführt werden.
Welche Informationen die ePA enthält
Automatisch eingetragen werden derzeit vor allem Daten aus E-Rezepten für Medikamente und Abrechnungsdaten der Krankenkasse. Arztpraxen und Krankenhäuser stellen außerdem bestimmte Unterlagen aus der aktuellen Behandlung ein, etwa Befundberichte, Arztbriefe oder Entlassbriefe. Sie selbst können über die ePA-App Dokumente ergänzen.
Die ePA ist eine Sammlung von Gesundheitsinformationen. Welche Unterlagen tatsächlich enthalten sind, hängt davon ab, was im jeweiligen Behandlungskontext eingestellt wurde. Sie ersetzt deshalb weder das persönliche Gespräch noch Dokumente, die für einen Termin ausdrücklich benötigt werden.
ePA und Verordnung sind nicht dasselbe
Das E-Rezept für Medikamente ist nicht mit einer Heilmittelverordnung für Physiotherapie gleichzusetzen. Stand Juli 2026 gibt es für gesetzlich versicherte Heilmittelbehandlungen noch keine elektronische Heilmittelverordnung; ihre Einführung wird vorbereitet.
Auch eine in der ePA gespeicherte oder fotografierte Kopie ersetzt die gültige Papierverordnung nicht. Bitte bringen Sie Ihre Verordnung deshalb weiterhin in Papierform zum Termin mit.
Zugriff und Widerspruch
Über die ePA-App Ihrer Krankenkasse können Sie Unterlagen einsehen, Dokumente verbergen oder löschen und den Zugriff einzelner Einrichtungen beschränken. Wer die App nicht selbst bedienen möchte, kann eine Vertretung benennen oder sich für die Verwaltung von Zugriffsrechten an die Ombudsstelle der Krankenkasse wenden.
Die Nutzung der ePA bleibt freiwillig. Sie können auch nach der Einrichtung jederzeit widersprechen; die Akte wird dann gelöscht. Bei Fragen zur App oder zu den Einstellungen ist Ihre Krankenkasse die richtige Anlaufstelle.
